Betreuung

Betreuung

Für den Fall, dass Ihre Angehörigen mal ins Kino gehen möchten oder ihre Kraftreserven durch eine kurze Auszeit auffüllen wollen, gibt es die soge­nannten Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach SGB XI (§ 45b):

  • Einzel- und Gruppenbetreuung
  • Begleitung außer­halb der Wohnung z.B. zum Friseur oder Friedhof
  • Gemeinsame Kaffeenachmittage und Frühstücke im Betreuten Wohnen der DSK Seniorenzentren
  • Inanspruchnahme für andere Leistungen möglich, bei Pflegegrad 1 z.B. für Körperpflege