DSK Ambulant
Kompetent – zuverlässig – patientenorientiert
10 Jahre DSK Ambulant
Wir feiern unser zehnjähriges Bestehen. Werfen Sie mit uns einen Blick hinter die Kulissen und überzeugen Sie sich von der Leidenschaft und Kompetenz unseres ambulanten Pflegeteams.
Beratung
Wir informieren Sie darüber, in welchem Umfang Ihnen Leistungen der Kranken- und Pflegekasse zustehen und wie Sie eine optimale Pflege in Anspruch nehmen können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie kompetent und sind Ihnen darüber hinaus gerne bei der Antragstellung von Pflegesachleistungen behilflich.

Pflegegrad
Wenn Sie aufgrund Ihres Pflegegrades von Ihrer zuständigen Pflegekasse Pflegegeld erhalten, können Sie nach §37 Abs. 3 SGB XI unseren vierteljährlichen bzw. halbjährlichen Pflegeeinsatz in Anspruch nehmen.

Behandlungspflege
Bei Verordnungen Ihres Arztes bieten wir Ihnen nach §132a Abs. 2 SGB V unter anderem folgende Leistungen an:
- Arzneimittelgabe und -überwachunq
- Blutdruckkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbände anlegen und wechseln
- Infusionen
- Injektionen
- Katheterisierung
- Dekubitusbehandlung
Ambulante Pflegeleistungen
Wir unterstützen Sie nach SGB XI beispielsweise bei:
- kleine Morgen- und Abendtoilette
- große Morgen- und Abendtoilette
- Vollbad
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation
- Hilfe beim Verlassen der Wohnung und bei der Rückkehr
- Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
- Hilfe bei Ausscheidungen
- An-, Aus- und Umkleiden
- pflegerische Betreuung
Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Beim Vorliegen eines Pflegegrades 1 bis 5 stehen Ihnen zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Diese können entweder für Betreuungsstunden oder für beliebige SGB XI-Leistungen in Anspruch genommen werden (§ 45b SGB XI).