Für den Fall, dass Ihre Angehörigen mal ins Kino gehen möchten oder ihre Kraftreserven durch eine kurze Auszeit auffüllen wollen, gibt es die sogenannten Entlastungs- und Betreuungsleistungen nach SGB XI (§ 45b):
- Einzel- und Gruppenbetreuung
- Begleitung außerhalb der Wohnung z.B. zum Friseur oder Friedhof
- Gemeinsame Kaffeenachmittage und Frühstücke im Betreuten Wohnen der DSK Seniorenzentren
- Inanspruchnahme für andere Leistungen möglich, bei Pflegegrad 1 z.B. für Körperpflege