DSK Ambulant
Kompetent – zuverlässig – patientenorientiert
IHK Ehrenurkunde
Wir freuen uns sehr über die von der IHK erhaltene Ehrenurkunde für den DSK Ambulant. Besonders geehrt fühlen wir uns durch das ausgesprochene Kompliment:
„es ist beeindruckend, wie umfassend und umsichtig Sie Ihre Aufgaben bei der Betreuung der Ihnen sich anvertrauenden Menschen wahrnehmen“.
Bereits seit über 10 Jahren unterstützt der Ambulante Dienst Bewohner in den DSK Seniorenzentren Ludwigshafen und Eisenberg. Darüber hinaus sind die Mitarbeitenden auch fachkundige Ansprechpartner in der Umgebung.
10 Jahre DSK Ambulant
Wir feiern unser zehnjähriges Bestehen. Werfen Sie mit uns einen Blick hinter die Kulissen und überzeugen Sie sich von der Leidenschaft und Kompetenz unseres ambulanten Pflegeteams.
Für Abwechlung ist gesorgt
Ob Weihnachtsbacken, Osterbasteln oder ein Besuch in der Eisdiele, unser sozialer Dienst sorgt dafür, dass es den DSK Ambulant Senioren nie langweilig wird und sich niemand alleine fühlt. Denn soziale Kontakte sind wie Balsam für unsere Seele.
Pflegegrad
Wenn Sie aufgrund Ihres Pflegegrades von Ihrer zuständigen Pflegekasse Pflegegeld erhalten, können Sie nach §37 Abs. 3 SGB XI unseren vierteljährlichen bzw. halbjährlichen Pflegeeinsatz in Anspruch nehmen.
Behandlungspflege
Bei Verordnungen Ihres Arztes bieten wir Ihnen nach §132a Abs. 2 SGB V unter anderem folgende Leistungen an:
- Arzneimittelgabe und -überwachunq
- Blutdruckkontrolle
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Verbände anlegen und wechseln
- Infusionen
- Injektionen
- Katheterisierung
- Dekubitusbehandlung
Ambulante Pflegeleistungen
Wir unterstützen Sie nach SGB XI beispielsweise bei:
- kleine Morgen- und Abendtoilette
- große Morgen- und Abendtoilette
- Vollbad
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation
- Hilfe beim Verlassen der Wohnung und bei der Rückkehr
- Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
- Hilfe bei Ausscheidungen
- An-, Aus- und Umkleiden
- pflegerische Betreuung
Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Beim Vorliegen eines Pflegegrades 1 bis 5 stehen Ihnen zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Diese können entweder für Betreuungsstunden oder für beliebige SGB XI-Leistungen in Anspruch genommen werden (§ 45b SGB XI).